Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen

§1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Erbringung und Nutzung von Dienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt, konkretisiert unter Ziffer 3) durch die HDT Systems GmbH, Hömmelkenbrinkweg 15, 49086 Osnabrück. Die von HDT Systems GmbH angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen oder Personen, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen sind (nachfolgend „Auftraggeber“, zusammen mit HDT Systems GmbH die „Parteien“). 

§1.2
Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von HDT Systems GmbH ausdrücklich in Textform, (z.B. per E-Mail) bestätigt worden sind. Insbesondere führt die bloße Unterlassung eines Widerspruchs von HDT Systems GmbH gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Dies gilt auch dann, wenn HDT Systems GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.  

§1.3
Aus wichtigem Grund, insbesondere bei Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, der Rechtsprechung oder Marktverhältnissen, kann HDT Systems GmbH dem Auftraggeber Änderungen dieser AGB mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht und HDT Systems GmbH den Auftraggeber auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat. Unabhängig davon bedürfen Änderungen des Umfangs der geschuldeten Leistungen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.


§2 Abschluss des Vertrages

Ein Vertrag zwischen den Parteien (der „Vertrag“) kommt durch gegenseitige Unterzeichnung eines separaten Angebotes in Textform unter vollständiger Einbeziehung dieser AGB zustande. Als Unterzeichnung in diesem Sinne gilt hierbei auch eine Zeichnung über Onlinedienste wie DocuSign, PandaDocs, etc. oder die digitale Unterzeichnung eines (PDF-)Dokuments.


§3 Leistungsumfang

§3.1
Die verschiedenen von HDT Systems GmbH zu erbringenden Dienstleistungen sind in einem diesen AGB beigefügten Angebot („Angebot“) aufgeführt. Zur Leistungserfüllung kann HDT Systems GmbH jederzeit Dritte heranziehen. 


§3.2
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass einige Leistungen von Leistungen Dritter (z.B. Plattformen) und einer Vielzahl von Faktoren abhängig sind, die einem ständigen Wandel unterliegen und nicht im Detail bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Platzierung und Sichtbarkeit, können nicht ausgeschlossen werden und stellen keinen Mangel der Leistungen von HDT Systems GmbH oder eine Verletzung der Pflichten von HDT Systems GmbH dar.


§3.3
Im Falle der Erstellung einer Website und/oder Landingpage für Bewerberkampagnen, wird der Auftraggeber selbst für die Einstellung der Website, die Speicherung der Website auf einem fremden oder eigenen Server (Host Providing), die Verfügbarkeit der Website und die Beschaffung und/oder Verfügbarkeit einer Domain sorgen, soweit nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart. Auch die dauernde Pflege der Website ist nur dann Leistungsgegenstand, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.


§4 Zusammenarbeit, Freistellung


§4.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, HDT Systems GmbH die für die Erbringung der Leistungen gemäß Ziffer 3 wesentlichen (Zugangs-)Daten, Unternehmensinformationen, Bilddateien, Texte, Grafiken, Logos und Vorlagen zur Verfügung zu stellen („Auftraggebermaterial“), sofern diese nicht von HDT Systems GmbH geschaffen werden. Soweit der Auftraggeber HDT Systems GmbH Auftraggebermaterial zur Verfügung stellt, sichert der Auftraggeber zu, dass (i) das Auftraggebermaterial frei von Rechten Dritter ist und (ii) der Auftraggeber zur Übergabe und Nutzung dieses Auftraggebermaterials berechtigt ist.  

§4.2
Der Auftraggeber stellt HDT Systems GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf der Behauptung beruhen, dass das Auftraggebermaterial das geistige Eigentumsrecht und/oder Schutzrechte eines Dritten verletzen und zahlt die Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die HDT Systems GmbH im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche entstehen. HDT Systems GmbH kann hierfür einen angemessenen Vorschuss vom Auftraggeber verlangen.  


§4.3
Handelt es sich um abnahmepflichtige Leistungen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen, sofern die Leistungen keine wesentlichen Sachmängel aufweisen. 
§4.4
Der Auftraggeber ermöglicht HDT Systems GmbH zu seinen üblichen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen, sodass HDT Systems GmbH die Leistungen nach Ziffer 3 erbringen kann.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
§5.1
Die Vergütung für die Leistungen von HDT Systems GmbH und die jeweiligen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Die Vergütung von HDT Systems GmbH setzt sich hierbei in der Regel aus einem Festbetrag für das erstmalige Setup von Recruiting Kampagnen (nachfolgend „Fixum“).


§5.2
Alle von HDT Systems GmbH angegebenen Gebühren und Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Enthält das Angebot keine Bestimmungen über das Zahlungsziel, ist das Fixum im Voraus, nach Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. HDT Systems GmbH wird dem Auftraggeber mit der Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende Rechnung zukommen lassen. 


§5.3
Die verfügbaren Zahlungsoptionen sind im Angebot aufgeführt. Wenn das Angebot keine Bestimmungen zu den Zahlungsoptionen enthält, erfolgen die Zahlungen per Überweisung auf eines der Bankkonten von HDT Systems GmbH.


§6 Haftung

§6.1
HDT Systems GmbH haftet für Schäden, wenn diese auf (i) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HDT Systems GmbH oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, (ii) fahrlässiger Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten) durch HDT Systems GmbH oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden oder (iii) auf eine fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch HDT Systems GmbH oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder (iv) eine zwingende gesetzliche Haftung von HDT Systems GmbH beruhen.     

§6.2
Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist zu berücksichtigen. Der Auftraggeber ist im weitest möglichen Umfang verpflichtet alles zu tun, um den Eintritt weiterer Schäden zu verhindern (Schadensminderungspflicht).


§6.3
Diese Haftungsregelung ist abschließend, soweit sich aus dieser Vereinbarung nicht explizit etwas anderes ergibt. Sie gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten etwaiger gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HDT Systems GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 


§6.4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelungen unverzüglich in Textform gegenüber HDT Systems GmbH anzuzeigen oder durch HDT Systems GmbH dokumentieren zu lassen, so dass HDT Systems GmbH möglichst frühzeitig informiert ist und den Schaden gemeinsam mit dem Auftraggeber eventuell noch mindern kann. 


§6.5
HDT Systems GmbH haftet nicht für Schäden, die durch technische Ausfälle oder Leistungsunterbrechungen seitens HDT Systems GmbH oder Dritter entstehen. 


§7 Verjährung von Ansprüchen

§7.1
Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel bestehen, verjähren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb eines Jahres ab Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht, soweit es sich bei dem betreffenden Schaden des Auftraggebers um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.


§7.2
Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung der Zahlungen ist unwirksam, wenn der Anspruch auf Erfüllung oder Nacherfüllung des Auftraggebers verjährt ist.


§8 Urheberrecht und Lizenz

§8.1
Mit der Begleichung aller auftragsbezogenen Rechnungen räumt HDT Systems GmbH dem Auftraggeber alle übertragbaren Rechte im Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens jedoch im Zeitpunkt ihres Erwerbs, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der unter diesem Vertrag und den jeweiligen Aufträgen erbrachten Leistungen, einschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen, Kampagnen Entwürfen, Konzepten und Gestaltungen (nachfolgend „Werke“) frei von Rechten Dritter zur ausschließlichen, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung für eine zeitlich unbegrenzte Dauer ein.


§8.2
HDT Systems GmbH behält sich das Recht vor, von seinem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen. 


§8.3
HDT Systems GmbH ist berechtigt, die von HDT Systems GmbH vollständig oder teilweise selbst geschaffenen, vertragsgegenständlichen Werke jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für ihre Arbeit zu benutzen (Selbstnutzung). Zu diesem Zweck kann HDT Systems GmbH u.a. Vervielfältigungen einzelner Teile von Werken oder der Werke im Ganzen erstellen, Werke öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. HDT Systems GmbH muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Auftraggebers Rücksicht nehmen und auf diese an einer üblichen Stelle hinweisen. Bei der Nutzung nicht mehr vom Auftraggeber genutzter (nicht aktueller) Versionen der Werke oder Teile der Werke, ist auf die berechtigten Interessen des Auftraggebers (z.B. an einer Entfernung rechtswidriger, anstößiger oder veralteter Inhalte oder an einem völlig veränderten Designkonzept) angemessene Rücksicht zu nehmen. 


§9 Aufrechnung, Minderung, Zurückbehaltung


§9.1
Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung und/oder Minderung gegenüber HDT Systems GmbH nur, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HDT Systems GmbH anerkannt ist. 


§9.2
Das Recht des Auftraggebers, nicht tatsächlich geschuldete Vergütung zurückzufordern, bleibt von der Beschränkung der Ziffer 9.1 unberührt.


§10 Laufzeit und Beendigung


§10.1
Die Laufzeit des Vertrages und die Kündbarkeit richten sich nach den Bestimmungen des Angebotes. Enthält das Angebot keine Angaben zur Laufzeit oder Kündbarkeit, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. In diesem Fall kann der Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 


§10.2
Das gesetzliche Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die andere Vertragspartei insbesondere dann vor, wenn:
1. eine der Parteien ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag schwerwiegend verletzt und der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann; 
2. der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Gebühren oder sonstiger Vergütungen auch nach Ablauf einer von HDT Systems GmbH gesetzten angemessenen Frist zur Abhilfe mehr als zwei (2) Monate im Rückstand ist; 
3. ein Insolvenzverfahren über das gesamte oder einen Teil des Vermögens einer Partei beantragt, eingeleitet oder abgewiesen wird;
4. bei einer der Parteien ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17‑19 Insolvenzordnung (InsO) vorliegt; oder
5. sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei derart verschlechtern, dass eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht mehr erwartet werden kann, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17‑19 InsO vorliegt.


§10.3
Jede Kündigung muss durch Erklärung in Schriftform erfolgen.
§11 Geheimhaltung
§11.1
Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangen oder bereits erlangt haben, zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der Parteien, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Betriebsabläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse, sowie das Geschäftsmodell von HDT Systems GmbH.


§11.2
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind vertrauliche Informationen, die 

1. der anderen Partei nachweislich bereits bei Vertragsanbahnung bekannt waren oder danach durch Dritte bekannt werden, ohne dass ein Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung, gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen vorliegt;

2. der Öffentlichkeit bekannt war, es sei denn, dass dies auf eine Verletzung dieses Vertrages zurückzuführen ist;


3. aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden mussten. Soweit zulässig und möglich, wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in einem solchen Fall vorab informieren und ihr die Möglichkeit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.


§11.3
Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


§11.4
Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Regelungen sicher, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer ohne zeitliche Einschränkung die individuelle Nutzung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern oder Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenbaren, wie diese Mitarbeiter oder Auftragnehmer die Informationen für die Erfüllung des Vertrages kennen müssen.


§12 Werbung
Der Auftraggeber willigt ein, dass HDT Systems GmbH die Zusammenarbeit zwischen HDT Systems GmbH und dem Auftraggeber zu Marketingzwecken offenlegen und in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Auftraggebers verwenden darf. Der Auftraggeber kann diese Einwilligung gemäß dieser Ziffer 12 jederzeit durch Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail an info@jonathanhandt.de) widerrufen.


§13 Datenschutz

HDT Systems GmbH behandelt die persönlichen Daten des Auftraggebers in Übereinstimmung mit den Datenschutzstandards und -vorgaben. HDT Systems GmbH hat angemessene organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen, um die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer im Rahmen der Erbringung der Leistungen eingesetzten Informationssysteme, Komponenten und Prozesse sowie aller vom Auftraggeber bereitgestellten oder anderweitig zugänglich gemachten Daten sicherzustellen. Diese Anforderungen gelten auch für die Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. 


§14 Schlussbestimmungen

§14.1
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder sonstiger Vertragsunterlagen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine notwendige Regelung nicht enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt nachträglich diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung oder die Lücke bedacht hätten.


§14.2
Der Vertrag und die übrigen Vertragsunterlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


§14.3
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (insbesondere auch für Aufrechnungs- und Gegenansprüche) ist Osnabrück.